Steuerliche Entlastung durch haushaltsnahe Dienstleistungen in der Pflege
Wie sind Pflegeaufwendungen steuerpflichtig und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen.
Die Pflege von Familienmitgliedern bedeutet nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern kann auch finanziell belastend sein. Doch in Deutschland gibt es Möglichkeiten, einen Teil dieser Kosten steuerlich abzusetzen, insbesondere durch die Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend machen können, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie dies zu einer Entlastung für pflegende Angehörige führt.
Was umfasst die Definition von haushaltsnahen Dienstleistungen in der Pflege?
Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Pflege beinhalten eine Vielzahl unterstützender Tätigkeiten, die darauf abzielen, eine pflegebedürftige Person optimal in ihrer häuslichen Umgebung zu versorgen. Diese Dienstleistungen umfassen nicht nur alltägliche Aufgaben wie Kochen und Reinigen, sondern auch handwerkliche Arbeiten sowie die Grundpflege des Pflegebedürftigen. Sogar vorübergehende Pflegeanwendungen im Rahmen der häuslichen Pflege können als haushaltsnahe Dienstleistungen betrachtet werden.
Steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen
Die steuerliche Absetzbarkeit dieser Dienstleistungen bietet pflegenden Angehörigen eine finanzielle Entlastung. Gemäß §35a des Einkommenssteuergesetzes können bis zu 20 Prozent der Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Die Dienstleistungen müssen jedoch im Haushalt der pflegebedürftigen Person erbracht werden, um als haushaltsnah anerkannt zu werden.
Höchstbetrag und Aufteilung bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 4.000 Euro. Dies bedeutet, dass diese Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Pro Haushalt können diese Ansprüche jedoch nur einmalig geltend gemacht werden. Wenn beispielsweise zwei alleinstehende Personen in einem Haushalt leben, kann jeder von ihnen bis zu 2.000 Euro absetzen.