Altenpflege | Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Beratung über die rund um die Uhr Betreuung für Ihre Angehörigen. |
24h Betreuung für Ihre Liebsten
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Beratung über die rund um die Uhr Betreuung für Ihre Angehörigen.Reibungsloser Ablauf
Echter Kundenservice
Zufriedenheitsgarantie

Altenpflege
UNSER SERVICE PORTFOLIO
Der zentrale Punkt des Dienstleistungsprogramms von Seniorenpflege Universal ist die Vermittlung von zuverlässigen und kompetenten 24 Stunden Betreuungskräften. Lesen Sie hier Wichtiges über die Altenpflege zu Hause oder im Pflegeheim.

BERATUNG
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Dieser Service erfolgt für Sie selbstverständlich kostenfrei. Sie erhalten von uns alle notwendigen Informationen über die Zuschüsse von der Versicherung, Pflegegrad Einstufung und vieles Andere. |
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VERMITTLUNG
Die Entscheidung über die Auswahl der Betreuungskraft liegt ganz bei Ihnen.
Sie bekommen von uns mehrere Bewerberprofile zur Auswahl. Dabei berücksichtigen wir an erster Stelle die mit Ihnen besprochenen Bedürfnisse der hilfebedürftigen Person. |
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ERREICHBARKEIT
Auch nach der Vermittlung Ihrer Betreuungskraft lassen wir Sie nicht allein.
Dabei sind wir während der gesamten Dauer Ihres Vertrages telefonisch und per E-Mail für Sie da. |
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AN- & ABREISE
Sie entscheiden sich für eine Betreuungskraft, die Ihnen am besten passt
und wir übernehmen die Koordination der An- und Abreise Ihrer neuen Helferin. |
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AUFGABEN DER BETREUUNGSKRAFT
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der von uns vermittelten Betreuungskraft.

HAUSHALT
Kochen
Sauberkeit zu Hause
Einkaufen gehen

GRUNDPFLEGE
Hilfe bei Körperpflege
Hilfe bei Toilettengang
Medikamenteneinnahme

TAGESPLAN
Wunschprogramm
Terminkoordination
Essenszeiten

AKTIVITÄTEN
Gespräche
Ausflüge
Gesellschaft

BEREITSCHAFT
Toilettengang
Umlagerung
Medikamenteneinnahme

BEGLEITUNG
Arztbesuche
Friseurbesuche
Behördengänge

ABLAUF
Nur 4 Schritte bis zu Ihrer 24h Betreuungskraft.
Die Darbietung eines klaren und unkomplizierten Ablaufs für unsere Kunden ist das primäre Ziel von Seniorenpflege Universal.

ANFRAGE
Per Telefon oder E-Mail
wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Anforderungen mit |

BERATUNG
In einem detaillierten Erstgespräch nehmen wir uns gerne Zeit,
um mit Ihnen alle Einzelheiten durchgehen zu können |

AUSWAHL
Sie erhalten nur die Betreuerprofile zur Auswahl,
die Ihrer individuellen Anforderungen entsprechen. |

ANREISE
Sie legen den Termin fest
und wir kümmern uns um die Anreise der Betreuerin bis zu Ihrem Haus. |

ANFRAGE
Per Telefon oder E-Mail
wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Anforderungen mit |

BERATUNG
In einem detaillierten Erstgespräch nehmen wir uns gerne Zeit,
um mit Ihnen alle Einzelheiten durchgehen zu können |

AUSWAHL
Sie erhalten
nur die Betreuerprofile zur Auswahl, die Ihrer individuellen Anforderungen entsprechen. Dabei achten wir auf sprachliche, fachliche sowie persönliche Eignung. |

ANREISE
Sie legen den Termin fest,
an welchem die Betreuung beginnen soll. Wir kümmern uns um die Anreise der Betreuerin bis zu Ihrem Heim. |

KOSTEN
Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Faktoren, die für die Kosten der 24h Betreuung die wichtigste Rolle spielen.
Die Faktoren
kaum deutsch | ab 60 € am Tag |
kommunikative Sprachkenntnisse | ab 80 € am Tag |
Fortgeschrittene Sprachkenntnisse | ab 90 € am Tag |
Patientenzustand
Anzahl der Personen im Haushalt Nachtarbeit Freizeit für die Betreuungskraft |
Unser Pool besteht aus Betreuungskräften mit unterschiedlichen Qualifikationen.
Dazu gehören professionelle Köche, erfahrene Krankenpfleger und Betreuer, die schon jahrelang ihre eigenen Angehörigen gepflegt haben. |
Die Faktoren
Keine Sprachkenntnisse | ab 1.600 € |
Grundkenntnisse | ab 1.800 € |
Solide Sprachkenntnisse | ab 2.040 € |
Gute Sprachkenntnisse | ab 2.250 € |
Fortgeschrittene Sprachkenntnisse | ab 2.400 € |
Patientenzustand
Anzahl der Personen im Haushalt Nachtarbeit Freizeit für die Betreuungskraft |
Unser Pool besteht aus Betreuungskräften mit unterschiedlichen Qualifikationen.
Dazu gehören professionelle Köche, erfahrene Krankenpfleger und Betreuer, die schon jahrelang ihre eigenen Angehörigen gepflegt haben. |
REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN | |||
---|---|---|---|
Pflegegeld für Pflegegrad 1 | 0,00 | € | |
Verhinderungspflege | 0,00 | € | |
Kurzzeitpflege | 0,00 | € | |
Steuervorteile | bis | 333,00 | € |
Entlastungsbetrag | pauschal | 125,00 | € |
REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN | |||
---|---|---|---|
Pflegegeld für Pflegegrad 2 | bis | 316,00 | € |
Verhinderungspflegegeld | bis | 201,50 | € |
Anspruch auf Kurzzeitpflege | bis | 67,14 | € |
Steuervorteile | bis | 333,00 | € |
Entlastungsbetrag | pauschal | 125,00 | € |
REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN | |||
---|---|---|---|
Pflegegeld für Pflegegrad 3 | bis | 545,00 | € |
Verhinderungspflegegeld | bis | 201,50 | € |
Anspruch auf Kurzzeitpflege | bis | 67,17 | € |
Steuervorteile | bis | 333,00 | € |
Entlastungsbetrag | pauschal | 125,00 | € |
REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN | |||
---|---|---|---|
Pflegegeld für Pflegegrad 4 | bis | 728,00 | € |
Verhinderungspflegegeld | bis | 201,50 | € |
Anspruch auf Kurzzeitpflege | bis | 67,17 | € |
Steuervorteile | bis | 333,00 | € |
Entlastungsbetrag | pauschal | 125,00 | € |
REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN | |||
---|---|---|---|
Pflegegeld für Pflegegrad 5 | bis | 901,00 | € |
Verhinderungspflegegeld | bis | 201,50 | € |
Anspruch auf Kurzzeitpflege | bis | 67,17 | € |
Steuervorteile | bis | 333,00 | € |
Entlastungsbetrag | pauschal | 125,00 | € |
REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN | |||
---|---|---|---|
Pflegegeld für Pflegegrad 1 | 0,00 | € | |
Verhinderungspflege | 0,00 | € | |
Kurzzeitpflege | 0,00 | € | |
Steuervorteile | bis | 333,00 | € |
Entlastungsbetrag | pauschal | 125,00 | € |
REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN | |||
---|---|---|---|
Pflegegeld für Pflegegrad 2 | bis | 316,00 | € |
Verhinderungspflegegeld | bis | 201,50 | € |
Anspruch auf Kurzzeitpflege | bis | 67,14 | € |
Steuervorteile | bis | 333,00 | € |
Entlastungsbetrag | pauschal | 125,00 | € |
REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN | |||
---|---|---|---|
Pflegegeld für Pflegegrad 3 | bis | 545,00 | € |
Verhinderungspflegegeld | bis | 201,50 | € |
Anspruch auf Kurzzeitpflege | bis | 67,17 | € |
Steuervorteile | bis | 333,00 | € |
Entlastungsbetrag | pauschal | 125,00 | € |
REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN | |||
---|---|---|---|
Pflegegeld für Pflegegrad 4 | bis | 728,00 | € |
Verhinderungspflegegeld | bis | 201,50 | € |
Anspruch auf Kurzzeitpflege | bis | 67,17 | € |
Steuervorteile | bis | 333,00 | € |
Entlastungsbetrag | pauschal | 125,00 | € |
REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN | |||
---|---|---|---|
Pflegegeld für Pflegegrad 5 | bis | 901,00 | € |
Verhinderungspflegegeld | bis | 201,50 | € |
Anspruch auf Kurzzeitpflege | bis | 67,17 | € |
Steuervorteile | bis | 333,00 | € |
Entlastungsbetrag | pauschal | 125,00 | € |
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Um schnellstmöglich unverbindliche Preisvorschläge für eine 24 Stunden Alltagsbegleitung und Grundpflege in eigenen vier Wänden zu erhalten, bitten wir Sie hier unseren Fragebogen auszufüllen.
Schon innerhalb eines Tages
werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und auf der Grundlage Ihrer Beschreibung der Situation werden wir Ihnen individuell nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen passende Profile möglicher Pflegekräfte vorstellen.
FÜR ALLGEMEINE ANFRAGEN
- kontakt@seniorenpflege-universal.de
- Marlen (07854) 86 79 982
Berlin (030) 520 14 222
GESCHÄFTSZEITEN
Montag — Freitag | 8:00 — 19:00 |
ANFRAGE
Pflegepedia
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist eine wichtige Unterstützung für Personen, die Pflege benötigen. In diesem Artikel erklären wir, wie Sie diesen Betrag erhalten und nutzen können, insbesondere für die Inanspruchnahme von privater Haushaltshilfe.
1. Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
— Sie müssen als pflegebedürftig anerkannt sein und einen Pflegegrad haben.
— Der Betrag ist für Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 vorgesehen.
— Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder in einer Einrichtung leben.
2. Beantragung des Entlastungsbetrags
Der Entlastungsbetrag muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dazu sind folgende Schritte notwendig:
— Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
— Legen Sie dar, wofür Sie die Unterstützung benötigen.
— Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und informiert Sie über die Entscheidung.
3. Nutzung des Entlastungsbetrags für private Haushaltshilfe
Der Entlastungsbetrag kann vielfältig genutzt werden, insbesondere für Dienstleistungen, die im Haushalt unterstützen:
— Sie können damit Kosten für private Haushaltshilfen abdecken.
— Wichtig ist, dass die Haushaltshilfe von einem anerkannten Dienstleister kommt.
— Rechnungen und Quittungen sollten aufbewahrt werden, um sie bei der Pflegekasse einzureichen.
4. Weitere Verwendungsmöglichkeiten
Neben der Bezahlung einer Haushaltshilfe kann der Betrag auch für andere unterstützende Dienstleistungen verwendet werden, wie:
— Tages- oder Nachtpflege
— Kurzzeitpflege
— Betreuungsangebote
Eine Betreuungskraft, Pflegekraft oder Haushaltshilfe wohnt zusammen mit der zu betreuenden, zu pflegenden Person(en) im Haushalt.
Es ist Tag und Nacht jemand anwesend und übernimmt die Aufgaben, welche vorher in einem Erhebungs-/Fragebogen vereinbart werden.
Wichtiger Hinweis: Die Bezeichnung 24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass die Betreuungskräfte, Pflegekräfte und Haushaltshilfen im wörtlichen Sinne 24 Stunden am Stück arbeiten, sondern es existieren für entsendete Arbeitnehmer Regelungen für die Arbeitszeiten (Arbeitszeitgesetz), die unbedingt einzuhalten sind. Diese Arbeitszeitregelungen gelten nicht bei selbstständigen Betreuungskräften, Pflegekräften und Haushaltshilfen.
Die Betreuungskraft, Pflegekraft benötigt ein eigenes Zimmer mit einem Bett & Bettwäsche, sowie einem Kleiderschrank. Die Mitbenutzung des Bades muss gewährleistet sein. Kost und Logis sind frei. Der Betreuungskraft bzw. Pflegekraft sollte 1 bis 2 Mal pro Woche die Möglichkeit eingeräumt werden, für etwa 10-15 Minuten, mit der Familie im Heimatland zu telefonieren. Einige Betreuungskräfte bzw. Pflegekräfte nutzen gerne das Internet zur Kommunikation mit ihren Angehörigen im Heimatland. Ein Internetanschluss wäre von Vorteil, ist jedoch keine Voraussetzung.
Es gibt folgende Einteilungen:
- Kaum Deutschkenntnisse
- Die Betreuungskraft verfügt über kaum Kenntnisse der Deutschen Sprache
- Die Verständigung mit der Betreuungskraft ist in einfachen Sätzen möglich
- Geringe Sprachkenntnisse
- Betreuungskraft verfügt über einen Grundwortschatz aus dem Alltag-, Betreuungs- und Pflegebereich
- Die Verständigung mit der Betreuungskraft ist in einfachen Sätzen möglich
- Die Betreuungskraft versteht kurze und einfache Fragen/ Sätze und kann diese beantworten
- Grundkenntnisse
- Die Betreuungskraft verfügt über einen umfangreichen Grundwortschatz aus dem Alltag-, Betreuungs- und Pflegebereich
- Die Verständigung mit der Betreuungskraft in ganzen Sätzen funktioniert
- Die Betreuungskraft versteht die an sie gerichtete Fragen, kann diese beantworten und ist in der Lage eine Unterhaltung zu führen.
- Sie verfügt über einen sicheren Umgang mit der deutschen Sprache und meistert Alltagssituationen und Gespräche
- Gute Sprachkenntnisse
- Die Betreuungskraft verfügt über einen erweiterten Wortschatz aus dem Alltag-, Betreuungs- und Pflegebereich
- Die Verständigung mit der Betreuungskraft in Sätzen möglich
- Die Betreuungskraft versteht die an sie gerichteten Fragen und kann diese beantworten
- Sehr gute Sprachkenntnisse
- fließend
Das Arbeitszeitgesetz hat bei der 24h keine Anwendung, weil es lt. Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 18 Nichtanwendung des Gesetzes, folgende Regelung gibt: Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen.
Für den Pflegebedürftigen besteht der größte Vorteil der Pflege zu Hause darin, dass er seine gewohnte Umgebung nicht verlassen muss.
Im Alter hat der gewohnte Kontakt zu den Angehörigen und Nachbarn eine herausragende Bedeutung. Deshalb gestaltet sich ein Wechsel des Lebensmittelpunktes mit zunehmendem Alter immer schwieriger.
In den eigenen vier Wänden verspürt ein alter Mensch noch das sichere Gefühl, weiterhin am Leben teilnehmen zu können und nicht abgeschoben zu werden. Die harmonische Beziehung zu den Kindern kann dank Betreuung durch die Pflegekräfte aufrechterhalten werden.
Nicht zuletzt lässt sich die häusliche Pflege meistens erheblich kostengünstiger organisieren als die Rundum-Versorgung im Heim.
Die „Dienstleistungsfreiheit“ der EU basiert auf dem Artikel 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EUV). Sie besagt Folgendes: Unternehmen aus einem Mitgliedsstaat der Union können ungehindert grenzüberschreitend Dienstleistungen anbieten und erbringen. Das bedeutet, sie haben die Möglichkeit, vorübergehend in einem anderen Mitgliedsstaat Dienstleistungen zu erbringen, ohne dort eine ständige Niederlassung zu unterhalten.
Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Die Kündigung muss schriftlich (auch per E-Mail/Fax möglich) erfolgen. Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten. Wenn Sie mal keine Betreuungskraft oder Pflegekraft benötigen, dann können Sie den Vertrag auch auf “ruhend” setzen und bei Bedarf wieder aufleben lassen.
- Sie bekommen 2 bis 3 feste Betreuerinnen
- Anreise
- Die Betreuungskräfte bzw. Pflegekräfte kommen entweder mit dem Auto/Transferbus direkt zu Ihnen oder mit einem Reisebus, der Bahn oder dem Flugzeug zu einer größeren Stadt in der Nähe. Oft ist es sinnvoll an einem Tag beide Betreuungskräfte bzw. Pflegekräfte vor Ort zu haben, um eine einwandfreie Übergabe zu vollziehen. Hinweis: Falls Ihnen eine Betreuungskraft bzw. Pflegekraft nach deren Arbeitsantritt nicht zusagt, dann haben Sie bei uns immer die Möglichkeit eines Austauschs des vermittelten Personals.
Die Darbietung eines klaren und unkomplizierten Ablaufs für unsere Kunden ist das primäre Ziel von Seniorenpflege Universal.
- Anfrage
- Per Telefon, e-Mail oder auf dem klassischen Postweg — wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Über die Art unserer Kommunikation können Sie bestimmen. Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Anforderungen mit.
- Beratung
- Unsere Beratung erfolgt selbstverständlich kostenfrei. Gemeinsam klären wir alle offenen Fragen der 24-Stunden-Betreuung. Wir beraten unsere Kunden umfassend über die angebotenen Dienste der Betreuungskräfte und sorgen damit für klaren Überblick. In einem detaillierten Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, um alle Einzelheiten durchgehen zu können.
- Auswahl Ihrer Betreuungskraft
- Wir stellen unseren Kunden nur persönlich geprüfte Betreuungskräfte vor. Dabei achten wir auf sprachliche, fachliche sowie persönliche Eignung. Es werden mehrere Bewerberprofile vorgelegt, welche auf die individuelle Betreuungssituation des Kunden bereits angepasst sind. Wir arbeiten ausschließlich mit professionellen und zuverlässigen Betreuungskräften zusammen. Erst nach Auswahl der gewünschten Person folgt der Abschluss des Dienstleistungsvertrages. Sie können stets mit unserer Unterstützung bei der Vertragsabwicklung rechnen.
- Anreise
- Unser Kunde legt den Termin fest, an welchem die Betreuung beginnen soll. Wir kümmern uns um die Anreise der Betreuerin bis zum Wohnort des Kunden. Diese wird vom Kunden am Zielbahnhof des Einsatzortes abgeholt.
- Für die Betreuerin muss ein Zimmer mit einem Bett und einem Kleiderschrank zur Verfügung gestellt werden. Das Bad kann mitbenutzt werden. Kost und Logis sind für sie frei. Die Betreuerin muss die Möglichkeit haben, mehrmals pro Woche mit den Familienangehörigen in der Heimat zu telefonieren. Ein Internet-Zugang oder eine Flatrate können die Kosten senken. Radio oder Fernseher im Zimmer sind herzlich willkommen.
- Die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert, ist sehr groß, wenn folgende Punkte eingehalten werden:
- Behandlung der Betreuungskräfte und Pflegekräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis
- Kompromissbereitschaft
- Die Bereitschaft Hilfe anzunehmen muss vorhanden sein
- Einhaltung von Freiräumen und Freizeitregelungen in gegenseitiger Wertschätzung
- Gewährung von Einarbeitungszeit und Unterstützung am Anfang
Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause. Eine 24-Stunden-Pflege zu Hause durch Seniorenpflege Universal ist eine bezahlbare Alternative zum privaten Pflegedienst. Mit Unterstützung durch die Pflegeversicherung sparen Sie weiter.
Die sogenannten „Pflegesachleistungen“, die Sie ab Pflegegrad 2 erhalten, sind speziell für die Kosten einer Pflege zu Hause bestimmt.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel zu beantragen, Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zu erhalten und steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Erfahren Sie hier mehr zu Formen der finanziellen Unterstützung für die Seniorenbetreuung zu Hause oder kontaktieren Sie uns direkt
Pflegeanträge sind bei der Pflegekasse zu stellen. Nach Antragseingang lässt die Pflegekasse vor Ort begutachten, ob tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und entscheidet dann, ob der Patient einen Pflegegrad und damit auch Leistungen der Pflegekasse erhält. Im Begutachtungsverfahren wird der Grad der Selbstständigkeit in 6 Modulen ermittelt, worauf eine Einstufung in einen von 5 Pflegegraden erfolgt.
Die Entscheidung über die Einstufung in Pflegegrade wird auf Grundlage mehrerer Faktoren getroffen, zielt aber vor allem darauf ab, wie selbstständig der Betroffene noch ist
und
Langfristigkeit der Pflegebedürftigkeit: Der §14 des SGB XI legt fest, dass die Pflegekassen nur zahlen dürfen, wenn absehbar ist, dass für länger als sechs Monate Pflegebedarf besteht.
Diese Begutachtung wird von dem MDK oder MEDIPROOF anhand eines umfangreichen Gutachtens vorgenommen.
Bei der Umrechnung einer bereits bestehenden Pflegestufe hat der Bestandsschutz Gültigkeit. Er sorgt dafür, dass Pflegebedürftige durch die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad nicht schlechter gestellt werden, also nicht weniger Leistungen erhalten als zuvor
Pflegeleistungen werden vom Versicherten, ggf. mit Hilfe der Angehörigen, bei der Pflegekasse beantragt.
Auch wenn viele Versicherungen Wert darauf legen, dass Sie ein bestimmtes Formular ausfüllen, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag formlos zu stellen. Nutzen Sie dies, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie den Sachverhalt auf diese Art besser darstellen können.
Notwendig ist in jedem Fall die Bitte um Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung des Pflegegrades.
Die Pflegekasse stuft den Pflegebedürftigen nach Erhalt des Gutachtens in einen Pflegegrad ein und sendet dem Antragsteller den Leistungsbescheid zu. Der Bescheid enthält Angaben zum Pflegegrad und den daraus resultierenden Leistungen der Pflegekasse (Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen). Ist eine Verringerung des Hilfebedarfs nach Einschätzung des MDK zu erwarten, kann der Bescheid bis zu 3 Jahren befristet werden.
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und der Pflegeaufwand erhöht sich deutlich, sind ein erneuter Antrag und in der Regel ein erneutes Feststellungsverfahren (Änderungsgutachten) nötig, damit der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Ein höherer Pflegegrad kann auch in einem Wiederholungsgutachten festgestellt werden.
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK): Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung der Pflegebedürftigkeit. Beim Begutachtungstermin erfasst der MDK den Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und legt diesen in einem Gutachten fest.
Anderer unabhängiger Gutachter: Soll nicht der MDK, sondern ein anderer unabhängiger Gutachter mit der Prüfung beauftragt werden, muss die Pflegekasse dem Antragsteller mindestens 3 Gutachter zur Auswahl nennen. Dies gilt auch, wenn innerhalb von 4 Wochen ab Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist und die Pflegekasse diese Verzögerung zu vertreten hat. Der Antragssteller muss der Pflegekasse seine Entscheidung innerhalb einer Woche mitteilen.
Nach einem Punktesystem wird der Grad der Selbstständigkeit bewertet. Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher fällt der Pflegegrad aus.
Nach einem Punktesystem (von 0 bis 100) wird der Grad der Selbstständigkeit bewertet. Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher fällt der Pflegegrad aus.
12,5 – 26,5 | Punkte | Pflegegrad 1 |
27 – 47 | Punkte | Pflegegrad 2 |
47,5 – 69,5 | Punkte | Pflegegrad 3 |
70 – 89,5 | Punkte | Pflegegrad 4 |
90 – 100 | Punkte | Pflegegrad 5 |
Die Pflegekasse leistet
- ab dem Datum der Antragstellung, wenn der Versicherte an diesem Tag seit weniger als einem Monat pflegebedürftig ist.
- ab dem Ersten des Monats der Antragstellung, wenn der Versicherte am Tag der Antragstellung schon länger als einen Monat pflegebedürftig ist.
- ab dem tatsächlichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit, wenn der Antrag bereits gestellt wird, wenn die Pflegebedürftigkeit noch nicht vorliegt.
- Prinzipiell ist die Vorversicherungszeit zu berücksichtigen und die Pflegekasse muss die Pflegebedürftigkeit
- Mobilität,
- kognitiven Fähigkeiten und kommunikativen Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen und psychische Problemstellungen,
- Selbstversorgung oder
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Positionswechsel im Bett
- Halten einer stabilen Sitzposition
- Umsetzen
- Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
- Treppensteigen
- Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
- Örtliche Orientierung
- Zeitliche Orientierung
- Erinnern an wesentliche Ergebnisse oder Beobachtungen
- Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
- Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
- Verstehen von Sachverhalten und Informationen
- Erkennen von Risiken und Gefahren
- Mitteilen elementarer Bedürfnisse
- Verstehen von Aufforderungen
- Beteiligen an einem Gespräch
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
- Nächtliche Unruhe
- Gegen sich selbst gerichtetes schädigendes oder aggressives Verhalten
- Beschädigen von Gegenständen
- Körperlich aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
- Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
- Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
- Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver
- Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen
- Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Selbstversorgung
- Waschen des vorderen Oberkörpers
- Körperpflege im Bereich des Kopfs (Kämmen, Zahnpflege/Prothesenreinigung, Rasieren)
- Waschen des Intimbereichs
- Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
- An- und Auskleiden des Oberkörpers
- An- und Auskleiden des Unterkörpers
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
- Essen
- Trinken
- Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
- Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
- Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
- Ernährung parental oder über Sonde
- Medikation
- Injektion (unter die Haut oder in den Muskel)
- Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
- Absaugen oder Sauerstoffgabe
- Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen
- Messung und Deutung von Körperzuständen
- Körpernahe Hilfsmittel
- Verbandwechsel und Wundversorgung
- Versorgung mit Stoma
- Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmitteln
- Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
- Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
- Arztbesuche
- Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Stunden)
- Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Stunden)
- Besuch von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern
- Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
- Gestaltung eines Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
- Ruhen und Schlafen
- Sich beschäftigen
- Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
- Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
- Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Je nachdem wie das Gutachten ausfällt, wird man von der Pflegekasse in einen Pflegegrad eingeteilt und erhält dann die entsprechende Leistung.
Ein Gutachten durch MDK oder einen anderen unabhängigen Gutachter ist vorgeschrieben nur für Betroffene, die sich einer Erstbegutachtung ab 01.01.2017 unterziehen müssen. Für alle anderen wird die aktuelle Pflegestufe in einen Pflegegrad umgewandelt.
Selbstständig: Es besteht die Fähigkeit eine Handlung oder Aktivität allein, d.h. ohne Unterstützung einer anderen Person, aber ggf. mit Nutzung von Hilfsmitteln, durchzuführen.
Überwiegend selbstständig: Der größte Teil der Aktivität kann alleine durchgeführt werden. Die Pflegeperson muss nur unterstützend tätig werden, z.B. durch Zurechtlegen von Gegenständen, einzelne Handreichungen, Aufforderungen oder um die Sicherheit zu gewährleisten.
Überwiegend unselbstständig: Die Aktivität kann nur zu einem geringen Anteil selbstständig durchgeführt werden, aber eine Beteiligung ist möglich. Diese setzt ggf. eine ständige Anleitung oder Motivation voraus und Teilschritte müssen übernommen werden.
Unselbstständig: Die Aktivität kann nicht eigenständig durchgeführt werden, auch nicht teilweise. Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden. Die Pflegeperson muss nahezu alle (Teil-)Handlungen durchführen. Eine minimale Beteiligung des Pflegebedürftigen ist nicht zu berücksichtigen.
1. Aus dieser Tabelle können Sie entnehmen, wieviel Pflegegeld und wieviel Pflegesachleistungen Sie pro Pflegegrad erhalten.
Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat : | ||
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
1 | 0,- | 0,- |
2 | 316,- | 689,- |
3 | 545,- | 1.298,- |
4 | 728,- | 1.612,- |
5 | 901,- | 1.995,- |
2. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulante Pflegesachleistung (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
3. Die Zahlungen der Pflegekasse sind kein Einkommen des Pflegebedürftigen und dadurch steuerfrei.
Pflegebedürftige Menschen die zu Hause von einem Familienangehörigen oder einer 24h Betreuung gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Das Pflegegeld soll dazu dienen, um der Pflegeperson einen finanziellen Ausgleich für ihre pflegerische Leistung zu bezahlen.
Wer von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird, erhält Pflegesachleistungen. Dienstleistungen, die z.B. von einem Pflegedienst erbracht werden. Mit den ambulanten Pflegesachleistungen werden demzufolge die Leistungen eines Pflegedienstes bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag bezahlt. Dieser Höchstbetrag ist abhängig vom Pflegegrad.
Wenn die Pflege in Kombination von 24h Betreuung und einem Pflegedienst durchgeführt wird.
Die Kombinationspflegeregelung erfolgt nicht automatisch, sie muss beantragt werden. Die Kombinationspflege wird bei der Pflegekasse beantragt. Reichen Sie den Antrag dazu schriftlich ein, damit Sie belegen können, dass Sie die Kombinationspflege beantragt haben.
- Pro zu pflegende Person können Sie 924 Euro als Pauschale ansetzen, wenn Sie alleine pflegen.
- Pflegen Sie mehrere Personen, zum Beispiel Ihren Vater und die Mutter, können Sie pro pflegebedürftiger Person 924 Euro geltend machen, also insgesamt 2 x 924 Euro. (Stand März 2016).
- Sie erhalten den vollen Pflegepauschbetrag auch dann, wenn Sie nicht das ganze Jahr über gepflegt haben. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn der Pflegefall erst im Laufe des Jahres eingetreten oder der Pflegebedürftige unterm Jahr verstorben ist.
- Erfolgt die Pflege von mehreren Personen, muss der Pauschbetrag leider aufgeteilt werden. Ein Beispiel: Für die Pflege von Herrn X wechseln sich die Tochter und die Schwiegertochter ab. Bei der Steuererklärung muss angegeben werden, wieviele Personen Herrn X pflegen. Diese müssen sich dann den Pflegepauschalbetrag teilen. Tochter und Schwiegertochter erhalten dann jeweils einen Pauschbetrag von 462 Euro.
- Bei Pauschbeträgen wird keine zumutbare Belastung angerechnet wie zum Beispiel bei den außergewöhnlichen Belastungen, das heißt der Pauschbetrag steht Ihnen in voller Höhe zu.
Die Verhinderungspflege (häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 39 SGB XI) ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend ausfällt. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege. Sie kann für maximal 42 Tage, also sechs Wochen, im Jahr in Anspruch genommen werden. Bevor diese Art der Pflege beantragt wird, muss die Pflegekraft die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung versorgt haben. Die Verhinderungspflege kann von einer erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson übernommen werden, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist.
Wir stellen unseren Kunden nur persönlich geprüfte Betreuungskräfte vor. Dabei achten wir auf sprachliche, fachliche sowie persönliche Eignung. Es werden mehrere Bewerberprofile vorgelegt, welche auf die individuelle Betreuungssituation des Kunden bereits angepasst sind. Wir arbeiten ausschließlich mit professionellen und zuverlässigen Betreuungskräften zusammen. Erst nach Auswahl der gewünschten Person folgt der Abschluss des Dienstleistungsvertrages. Sie können stets mit unserer Unterstützung bei der Vertragsabwicklung rechnen.