Pflegegrad-Rechner

Machen Sie ganz einfach die Selbsteinschätzung: Erfahren Sie, welcher Pflegegrad voraussichtlich vorliegt und welche Zuschüsse Ihnen damit zustehen

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Nutzung des Pflegegradrechners

Unser Pflegegradrechner ist ein wertvolles Tool, das Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Pflegestufe ermöglicht, direkt von unserer Webseite aus. Durch die Eingabe spezifischer Informationen zu Ihrer Situation, können Sie schnell und unkompliziert eine vorläufige Bewertung Ihrer Pflegebedürftigkeit erhalten.

Dieser Abschnitt führt Sie durch den Prozess der Nutzung unseres Rechners und erklärt, wie Sie die Ergebnisse interpretieren können, um den nächsten Schritten in Richtung Antragstellung für einen Pflegegrad näherzukommen.

Einführung in das System der Pflegegrade

In Deutschland bestimmen Pflegegrade das Maß der Unterstützung, das Personen mit Pflegebedarf erhalten.

Eingeführt, um die Pflegebedürftigkeit fair und umfassend zu bewerten, reichen diese Grade von 1 (geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigungen). Sie sind entscheidend für den Zugang zu finanziellen Leistungen und Unterstützungsangeboten der Pflegeversicherung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung
eines Pflegegrades

Die Beantragung eines Pflegegrades ist ein wesentlicher Prozess für Menschen, die im Alltag auf umfangreiche Unterstützung angewiesen sind. Dieser Leitfaden führt Sie durch die notwendigen Schritte von der Entscheidung, einen Pflegegrad zu beantragen, bis hin zum Erhalt des Pflegegrad-Bescheides.

  • Entscheidung treffen
    und Antrag einreichen

    Sobald der Bedarf für pflegerische Unterstützung erkennbar wird, sollten Sie nicht zögern, einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung einzureichen. Dies kann formlos geschehen, etwa telefonisch, schriftlich oder online.

  • Auswertung des
    Gutachtens

    Das Gutachten bewertet Ihren Pflegebedarf anhand eines standardisierten Punktesystems. Basierend darauf wird entschieden, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.

  • Formulare
    ausfüllen

    Nach der Antragstellung erhalten Sie ein detailliertes Formular von Ihrer Pflegeversicherung. Hier werden umfassende Informationen zu Ihrer Person, Ihrer gesundheitlichen Situation und Ihrem Pflegebedarf abgefragt. Füllen Sie dieses Formular sorgfältig aus und senden Sie es zurück.

  • Erhalt des
    Bescheides

    Den abschließenden Pflegegrad-Bescheid erhalten Sie schriftlich von Ihrer Pflegeversicherung. Dieser Bescheid informiert Sie über den zugewiesenen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs.

  • Das
    Begutachtungsverfahren

    Nach Eingang Ihres Antrags wird eine Begutachtung durch den Medizinischen D ienst der Krankenversicherungen (MDK) oder einen äquivalenten Dienst organisiert. Dieser Termin ist entscheidend, da hier der Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Der Gutachter wird Sie in Ihrer gewohnten Umgebung aufsuchen, um sich ein Bild von Ihrer Situation zu machen. In bestimmten Fällen kann die Begutachtung auch telefonisch oder per Videotelefonie erfolgen.

Vorbereitung auf den Gutachterbesuch

  • Um eine umfassende Vorbereitung auf den Gutachterbesuch zu gewährleisten, ist es wesentlich, ein klares Bild der Pflegesituation zu vermitteln. Beginnen Sie damit, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie alle täglichen Pflegeaktivitäten und den damit verbundenen Zeitaufwand notieren. Dieses Tagebuch dient als wertvolle Ressource, um den Gutachtern die Intensität und Frequenz der benötigten Pflege zu demonstrieren.

  • Zusätzlich ist es ratsam, alle medizinischen Unterlagen und Berichte zu sammeln, die Ihre Pflegebedürftigkeit belegen. Dazu gehören Arztberichte, Diagnosen, Medikamentenpläne und jegliche Dokumentation über bisherige oder laufende Behandlungen. Diese Unterlagen untermauern Ihre Angaben und bieten dem Gutachter eine medizinische Perspektive auf Ihren Zustand.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie für den Besuch genügend Zeit einplanen, um ein umfassendes Bild Ihrer Situation vermitteln zu können. Es ist hilfreich, im Vorfeld eine Liste mit Fragen und wichtigen Punkten zu erstellen, die während des Besuchs angesprochen werden sollten. So können Sie sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte Ihrer Pflegesituation zur Sprache kommen.

Eine Checkliste für den Tag des Gutachterbesuchs könnte Folgendes umfassen:

  • Pflegetagebuch und Aufzeichnungen
  • Medizinische Dokumente und Berichte
  • Liste mit Medikamenten und deren Dosierung
  • Fragen an den Gutachter
  • Notizen zu besonderen Vorfällen oder
  • Herausforderungen in der Pflege

Die sorgfältige Vorbereitung und Organisation dieser Unterlagen tragen entscheidend dazu bei, den Gutachtern ein umfassendes Verständnis Ihrer Pflegebedürftigkeit zu vermitteln. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Pflegegrad korrekt festgestellt wird und Sie die Unterstützung erhalten, die Ihrer Situation angemessen ist.

Vorbereitung auf den Gutachterbesuch
  • Vorgefertigtes Antragsformular zum einfachen Ausfüllen
  • Ausfüllen, ausdrucken, versenden – fertig!

Rechtzeitige Antragstellung

Die fristgerechte Einreichung des Antrags auf einen Pflegegrad ist entscheidend, da Leistungen der Pflegeversicherung nicht rückwirkend gewährt werden. Ein rechtzeitiger Antrag stellt sicher, dass Sie oder Ihre Angehörigen so schnell wie möglich Unterstützung erhalten. Zudem beginnt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen ähnlichen Dienst erst nach Antragstellung, was den Prozess weiter verzögern kann.

Deshalb ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um Verzögerungen im Erhalt der Pflegeunterstützung zu vermeiden.

Anpassungen im Wohnbereich

Die Anpassung des Wohnbereichs an die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen ist von großer Bedeutung, um ein sicheres und komfortables Umfeld zu schaffen.

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten und Tipps, um den Wohnraum entsprechend anzupassen:

  • Barrierefreier
    Zugang

    Sorgen Sie für einen barrierefreien Zugang zum Haus oder zur Wohnung, indem Sie Rampen oder Aufzüge installieren, um Hindernisse für Rollstühle oder Gehhilfen zu überwinden.

  • Wohnraumanpassung für
    Rollstuhlfahrer

    Sorgen Sie für ausreichend Platz in den Wohnräumen, um Rollstuhlfahrern eine uneingeschränkte Bewegung zu ermöglichen. Breitere Türen und entfernbare Schwellen können dabei helfen..

  • Sicherheitsvorkehrungen

    Installieren Sie Handläufe, rutschfeste Bodenbeläge und Beleuchtung, um Stürze zu vermeiden. Ein Notrufsystem kann ebenfalls installiert werden, um im Notfall schnell Hilfe zu rufen.

  • Technologische Hilfsmittel

    Nutzen Sie technologische Hilfsmittel wie Türöffner, Fernbedienungen für Licht und Vorhänge sowie intelligente Sensoren, um den Wohnraum noch besser an die Bedürfnisse anzupassen und die Selbstständigkeit zu fördern.

  • Anpassung des Badezimmers

    Das Badezimmer ist ein besonders wichtiger Bereich, der an die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen angepasst werden sollte. Hier können beispielsweise Haltegriffe, ein höhenverstellbares WC und eine bodengleiche Dusche installiert werden.

  • Beratung durch Experten

    Lassen Sie sich von Fachleuten wie Ergotherapeuten oder Architekten beraten, um maßgeschneiderte Lösungen für die Anpassung Ihres Wohnraums zu erhalten, die den individuellen Bedürfnissen gerecht werden

  • Schlaf- und Ruhebereich

    Die Anpassung des Wohnbereichs kann dazu beitragen, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und gleichzeitig ihre Selbstständigkeit zu fördern. Es ist wichtig, die Bedürfnisse der betroffenen Person zu berücksichtigen und die Anpassungen entsprechend vorzunehmen.

Die Anpassung des Wohnbereichs kann dazu beitragen, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und gleichzeitig ihre Selbstständigkeit zu fördern. Es ist wichtig, die Bedürfnisse der betroffenen Person zu berücksichtigen und die Anpassungen entsprechend vorzunehmen.

Vielen Dank für die Nutzung unseres Pflegegradrechners!

Basierend auf den von Ihnen eingegebenen Informationen, zeigt das Ergebnis eine erste Schätzung Ihres potenziellen Pflegegrades. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Rechner nach den Richtlinien und Angaben der AOK erstellt wurde. Für eine detaillierte Aufschlüsselung der Punktberechnung und was jeder Punkt bedeutet, können Sie sich gerne unter diesem Link weiter informieren.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) getroffen wird. Für weitere Informationen darüber, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können und welche Unterstützung Ihnen zusteht, wenden Sie sich bitte direkt an den MDK oder Ihre Krankenversicherung.

Unser Pflegegradrechner dient als erste Orientierungshilfe und Unterstützung bei der Einschätzung Ihrer Situation. Er ersetzt jedoch nicht die offizielle Begutachtung und Feststellung eines Pflegegrades durch den MDK. Wir hoffen, dass Ihnen dieses Tool hilfreiche Einblicke bietet und unterstützen Sie gerne auf Ihrem weiteren Weg.

Ihr persönliches Ergebnis
0
Kein Pflegegrad
1
Pflegegrad1
2
Pflegegrad2
3
Pflegegrad3
4
Pflegegrad4
5
Pflegegrad5
  • Ihre Punkteübersicht
Von den Punkten zum Pflegegrad
  • Pflege­grad
    Punkt­zahl
  • 0
    unter 12,5
  • 1
    ab 12,5
  • 2
    ab 27
  • 3
    ab 47,5
  • 4
    ab 70
  • 5
    ab 90
Ihnen zustehende finanzielle Förderungen Überblick über finanzielle Beihilfen entsprechend dem ermittelten Pflegegrad in der häuslichen Pflege
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    0,00
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    0,00
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    0,00
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    0,00
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    0,00
    p. M.
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    0,00
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    0,00
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    0,00
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    333
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    125
    p. M.
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    316
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    201,5
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    282,16
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    600
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    125
    p. M.
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    545
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    201,5
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    282,16
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    1100
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    125
    p. M.
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    728
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    201,5
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    282,16
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    1800
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    125
    p. M.
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    901
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    201,5
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    282,16
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    1800
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    125
    p. M.

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