Pflegegrad-Rechner

Machen Sie ganz einfach die Selbsteinschätzung: Erfahren Sie, welcher Pflegegrad voraussichtlich vorliegt und welche Zuschüsse Ihnen damit zustehen

Modul 1/6
Mobilität

Der Pflegegrad wird anhand eines Fragenkatalogs ermittelt, der in sechs Module unterteilt ist. Im ersten Modul geht es um Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination. Bitte schätzen Sie ein, inwieweit die Person körperlich in der Lage ist, die Bewegungen selbständig auszuführen. Als selbständig gilt auch, wer für die Bewegung Hilfsmittel benötigt.

Positionswechsel im Bett

Kann die Person ihre Positionen im Bett verändern und sich aus dem Liegen aufrichten?
  • Selbstständig
  • Eher selbstständig
  • Eher unselbstständig
  • Unselbstständig
Mal Unterstützung

Vielen Dank für die Nutzung unseres Pflegegradrechners!

Basierend auf den von Ihnen eingegebenen Informationen, zeigt das Ergebnis eine erste Schätzung Ihres potenziellen Pflegegrades. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Rechner nach den Richtlinien und Angaben der AOK erstellt wurde. Für eine detaillierte Aufschlüsselung der Punktberechnung und was jeder Punkt bedeutet, können Sie sich gerne unter diesem Link weiter informieren.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) getroffen wird. Für weitere Informationen darüber, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können und welche Unterstützung Ihnen zusteht, wenden Sie sich bitte direkt an den MDK oder Ihre Krankenversicherung.

Unser Pflegegradrechner dient als erste Orientierungshilfe und Unterstützung bei der Einschätzung Ihrer Situation. Er ersetzt jedoch nicht die offizielle Begutachtung und Feststellung eines Pflegegrades durch den MDK. Wir hoffen, dass Ihnen dieses Tool hilfreiche Einblicke bietet und unterstützen Sie gerne auf Ihrem weiteren Weg.

Ihr persönliches Ergebnis
0
Kein Pflegegrad
1
Pflegegrad1
2
Pflegegrad2
3
Pflegegrad3
4
Pflegegrad4
5
Pflegegrad5
  • Ihre Punkteübersicht
Von den Punkten zum Pflegegrad
  • Pflege­grad
    Punkt­zahl
  • 0
    unter 12,5
  • 1
    ab 12,5
  • 2
    ab 27
  • 3
    ab 47,5
  • 4
    ab 70
  • 5
    ab 90
Ihnen zustehende finanzielle Förderungen Überblick über finanzielle Beihilfen entsprechend dem ermittelten Pflegegrad in der häuslichen Pflege
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    0,00
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    0,00
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    0,00
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    0,00
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    0,00
    p. M.
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    0,00
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    0,00
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    0,00
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    333
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    125
    p. M.
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    316
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    201,5
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    282,16
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    600
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    125
    p. M.
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    545
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    201,5
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    282,16
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    1100
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    125
    p. M.
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    728
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    201,5
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    282,16
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    1800
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    125
    p. M.
  • refinanzierungsmöglichkeiten
  • Pflegegeld
    bis
    901
    p. M.
  • Verhinderungspflege
    bis
    201,5
    p. M.
  • Kurzzeitpflege
    bis
    282,16
    p. M.
  • Steuervorteile
    bis
    1800
    p. M.
  • Entlastungsbetrag
    pauschal
    125
    p. M.

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