Pflegegrad-Rechner
Machen Sie ganz einfach die Selbsteinschätzung: Erfahren Sie, welcher Pflegegrad voraussichtlich vorliegt und welche Zuschüsse Ihnen damit zustehen
Modul 1/6
Mobilität
Der Pflegegrad wird anhand eines Fragenkatalogs ermittelt, der in sechs Module unterteilt ist. Im ersten Modul geht es um Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination. Bitte schätzen Sie ein, inwieweit die Person körperlich in der Lage ist, die Bewegungen selbständig auszuführen. Als selbständig gilt auch, wer für die Bewegung Hilfsmittel benötigt.
Positionswechsel im Bett
- Selbstständig
- Eher selbstständig
- Eher unselbstständig
- Unselbstständig
Vielen Dank für die Nutzung unseres Pflegegradrechners!
Basierend auf den von Ihnen eingegebenen Informationen, zeigt das Ergebnis eine erste Schätzung Ihres potenziellen Pflegegrades. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Rechner nach den Richtlinien und Angaben der AOK erstellt wurde. Für eine detaillierte Aufschlüsselung der Punktberechnung und was jeder Punkt bedeutet, können Sie sich gerne unter diesem Link weiter informieren.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) getroffen wird. Für weitere Informationen darüber, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können und welche Unterstützung Ihnen zusteht, wenden Sie sich bitte direkt an den MDK oder Ihre Krankenversicherung.
Unser Pflegegradrechner dient als erste Orientierungshilfe und Unterstützung bei der Einschätzung Ihrer Situation. Er ersetzt jedoch nicht die offizielle Begutachtung und Feststellung eines Pflegegrades durch den MDK. Wir hoffen, dass Ihnen dieses Tool hilfreiche Einblicke bietet und unterstützen Sie gerne auf Ihrem weiteren Weg.
- Ihre Punkteübersicht
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PflegegradPunktzahl
-
0unter 12,5
-
1ab 12,5
-
2ab 27
-
3ab 47,5
-
4ab 70
-
5ab 90
- refinanzierungsmöglichkeiten
-
Pflegegeldbis0,00€p. M.
-
Verhinderungspflegebis0,00€p. M.
-
Kurzzeitpflegebis0,00€p. M.
-
Steuervorteilebis0,00€p. M.
-
Entlastungsbetragpauschal0,00€p. M.
- refinanzierungsmöglichkeiten
-
Pflegegeldbis0,00€p. M.
-
Verhinderungspflegebis0,00€p. M.
-
Kurzzeitpflegebis0,00€p. M.
-
Steuervorteilebis333€p. M.
-
Entlastungsbetragpauschal125€p. M.
- refinanzierungsmöglichkeiten
-
Pflegegeldbis316€p. M.
-
Verhinderungspflegebis201,5€p. M.
-
Kurzzeitpflegebis282,16€p. M.
-
Steuervorteilebis600€p. M.
-
Entlastungsbetragpauschal125€p. M.
- refinanzierungsmöglichkeiten
-
Pflegegeldbis545€p. M.
-
Verhinderungspflegebis201,5€p. M.
-
Kurzzeitpflegebis282,16€p. M.
-
Steuervorteilebis1100€p. M.
-
Entlastungsbetragpauschal125€p. M.
- refinanzierungsmöglichkeiten
-
Pflegegeldbis728€p. M.
-
Verhinderungspflegebis201,5€p. M.
-
Kurzzeitpflegebis282,16€p. M.
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Steuervorteilebis1800€p. M.
-
Entlastungsbetragpauschal125€p. M.
- refinanzierungsmöglichkeiten
-
Pflegegeldbis901€p. M.
-
Verhinderungspflegebis201,5€p. M.
-
Kurzzeitpflegebis282,16€p. M.
-
Steuervorteilebis1800€p. M.
-
Entlastungsbetragpauschal125€p. M.
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