Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel in Achern 77855: Unterstützung für die häusliche Pflege in Baden-Württemberg

Pflegehilfsmittel in Achern 77855: Unterstützung für die häusliche Pflege in Baden-Württemberg

    Pflegehilfsmittel sind für viele Familien in Achern 77855 ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie helfen dabei, Pflege sicherer, hygienischer und einfacher zu gestalten. Gerade wenn ältere oder pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt werden, können passende Pflegehilfsmittel den Alltag deutlich erleichtern.

    Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, FFP2-Masken, aber auch technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder Lagerungshilfen.

    Für pflegebedürftige Menschen in Baden-Württemberg ist besonders wichtig: Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu 42 Euro monatlich übernommen.

    Was sind Pflegehilfsmittel?

    Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen unterstützen sollen.

    Sie werden vor allem dort gebraucht, wo Pflege regelmäßig im eigenen Zuhause, bei Angehörigen, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen stattfindet.

    Pflegehilfsmittel können helfen, wenn:

    • die Körperpflege sicherer gestaltet werden muss
    • Infektionen vermieden werden sollen
    • Angehörige bei der Pflege entlastet werden
    • die Mobilität unterstützt werden muss
    • die pflegebedürftige Person sicherer liegen, sitzen oder aufstehen soll
    • die häusliche Pflege hygienischer organisiert werden muss

    Wichtig ist: Pflegehilfsmittel sind nicht dasselbe wie allgemeine Hilfsmittel der Krankenkasse. Pflegehilfsmittel dienen vor allem der Pflege im Alltag. Hilfsmittel der Krankenkasse dienen dagegen häufig dem Ausgleich einer Behinderung oder dem Erfolg einer medizinischen Behandlung.

    Warum sind Pflegehilfsmittel in Achern wichtig?

    Achern liegt im Ortenaukreis in Baden-Württemberg. Viele Seniorinnen und Senioren möchten hier so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung oder im eigenen Haus bleiben. Angehörige übernehmen dabei häufig einen großen Teil der Pflege.

    Doch häusliche Pflege funktioniert nur dann gut, wenn sie praktisch, hygienisch und sicher organisiert ist. Genau dabei helfen Pflegehilfsmittel.

    Für Familien in Achern können sie zum Beispiel bedeuten:

    • weniger Belastung im Pflegealltag
    • bessere Hygiene bei der Versorgung
    • mehr Schutz für Pflegepersonen und Pflegebedürftige
    • einfachere Organisation der häuslichen Pflege
    • mehr Sicherheit bei wiederkehrenden Pflegesituationen
    • bessere Vorbereitung auf den Alltag mit Pflegegrad

    Gerade bei Inkontinenz, eingeschränkter Mobilität, Bettlägerigkeit, Demenz oder erhöhtem Infektionsrisiko können Pflegehilfsmittel eine wichtige Rolle spielen.

    Welche Arten von Pflegehilfsmitteln gibt es?

    Grundsätzlich unterscheidet man zwei große Gruppen:

    1. technische Pflegehilfsmittel
    2. zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

    Beide Gruppen haben unterschiedliche Funktionen und werden auch unterschiedlich finanziert.

    Technische Pflegehilfsmittel

    Technische Pflegehilfsmittel sind meist größere Geräte oder wiederverwendbare Produkte. Sie sollen die Pflege erleichtern, Sicherheit schaffen oder die Selbstständigkeit fördern.

    Beispiele für technische Pflegehilfsmittel sind:

    • Pflegebett
    • Pflegebett-Zubehör
    • Lagerungshilfen
    • Hausnotrufsystem
    • spezielle Pflegerollstühle
    • Hilfen zur Mobilität
    • Hilfen zum Umlagern
    • technische Unterstützung für die Körperpflege

    Technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Je nach Produkt, Bedarf und Entscheidung der Pflegekasse kann eine Kostenbeteiligung oder Zuzahlung relevant sein. Angehörige sollten deshalb immer direkt mit der Pflegekasse klären, welches Hilfsmittel benötigt wird und wie die Versorgung abläuft.

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal oder nur begrenzt verwendet werden. Sie werden regelmäßig neu benötigt.

    Typische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind:

    • Einmalhandschuhe
    • Händedesinfektionsmittel
    • Flächendesinfektionsmittel
    • Bettschutzeinlagen
    • medizinische Gesichtsmasken
    • FFP2-Masken
    • Schutzschürzen
    • Schutzbekleidung

    Diese Produkte sind besonders wichtig, wenn Angehörige regelmäßig bei Körperpflege, Inkontinenzversorgung, Wäschewechsel, Lagerung oder anderen pflegerischen Alltagssituationen unterstützen.

    Pflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich

    Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich. Dabei handelt es sich nicht um eine frei verfügbare Geldleistung, sondern um eine zweckgebundene Kostenübernahme für benötigte Pflegehilfsmittel.

    Das bedeutet:

    • Die Produkte müssen für die häusliche Pflege erforderlich sein.
    • Die pflegebedürftige Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben.
    • Die Pflege findet zu Hause oder in einer vergleichbaren häuslichen Umgebung statt.
    • Die Versorgung wird in der Regel über einen zugelassenen Anbieter, eine Apotheke, ein Sanitätshaus oder Kostenerstattung organisiert.

    Wenn die Pflegehilfsmittel mehr als 42 Euro im Monat kosten, muss der Mehrbetrag meist privat getragen werden. Wenn der Bedarf niedriger ist, wird nur der tatsächliche Bedarf beziehungsweise die tatsächliche Lieferung abgerechnet.

    Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

    Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben grundsätzlich pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, wenn die Produkte für die häusliche Pflege notwendig sind.

    Wichtige Voraussetzungen sind:

    • anerkannter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen
    • bei Bedarf zusätzliche Beteiligung eines ambulanten Pflegedienstes möglich
    • Pflegehilfsmittel müssen für die konkrete Pflegesituation erforderlich sein

    Auch Menschen mit Pflegegrad 1 können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen, wenn sie zu Hause gepflegt werden und ein entsprechender Bedarf besteht.

    Wer bekommt keine zusätzlichen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

    Pflegebedürftige Menschen, die dauerhaft vollstationär in einem Pflegeheim leben, werden in der Regel direkt durch die Einrichtung mit notwendigen Pflegehilfsmitteln versorgt. Deshalb können sie normalerweise keine zusätzliche monatliche Versorgung mit Verbrauchsprodukten über die Pflegekasse beantragen.

    Auch ambulante Pflegedienste müssen ihre eigenen Arbeitsmittel mitbringen. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind vor allem für die häusliche Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen gedacht.

    Welche Pflegehilfsmittel sind bei Pflegegrad 1 möglich?

    Bei Pflegegrad 1 kann bereits Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bestehen, wenn die Person zu Hause gepflegt wird und die Produkte notwendig sind.

    Das können zum Beispiel sein:

    • Einmalhandschuhe
    • Desinfektionsmittel
    • Schutzschürzen
    • Bettschutzeinlagen
    • FFP2-Masken

    Wichtig ist nicht nur der Pflegegrad, sondern der tatsächliche Bedarf in der häuslichen Pflege.

    Welche Pflegehilfsmittel sind bei Pflegegrad 2 bis 5 möglich?

    Bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 können sowohl zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als auch technische Pflegehilfsmittel relevant sein.

    Je höher der Pflegebedarf, desto häufiger werden zusätzliche Hilfen benötigt, zum Beispiel:

    • Pflegebett
    • Hausnotruf
    • Lagerungshilfen
    • Bettschutzeinlagen
    • Handschuhe
    • Desinfektionsmittel
    • Schutzkleidung
    • Hilfen zur Mobilität

    Welche Produkte tatsächlich übernommen werden, hängt vom individuellen Bedarf und von der Prüfung durch die Pflegekasse ab.

    Pflegehilfsmittel beantragen: So funktioniert es in Achern

    Familien in Achern 77855 sollten bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln Schritt für Schritt vorgehen.

    1. Pflegegrad prüfen

    Zuerst muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Ohne Pflegegrad ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel in der Regel nicht möglich.

    2. Bedarf klären

    Angehörige sollten überlegen, welche Produkte im Alltag wirklich benötigt werden. Nicht jede Pflegebox passt automatisch zu jeder Pflegesituation.

    Typische Fragen sind:

    • Gibt es Inkontinenz?
    • Wird regelmäßig Körperpflege unterstützt?
    • Besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko?
    • Werden Handschuhe oder Desinfektion täglich gebraucht?
    • Gibt es Bedarf an Bettschutzeinlagen?
    • Wird ein technisches Hilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf benötigt?

    3. Pflegekasse kontaktieren

    Die Pflegekasse kann erklären, welche Unterlagen erforderlich sind und ob ein bestimmter Anbieter genutzt werden kann.

    4. Anbieter, Apotheke oder Sanitätshaus wählen

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können häufig über zugelassene Versand-Anbieter, Apotheken oder Sanitätshäuser bezogen werden. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

    5. Genehmigung abwarten

    Je nach Verfahren prüft die Pflegekasse den Antrag. Erst nach Genehmigung sollte die regelmäßige Versorgung starten, damit keine unnötigen privaten Kosten entstehen.

    6. Produkte regelmäßig anpassen

    Der Pflegebedarf kann sich ändern. Deshalb sollte die Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

    Pflegehilfsmittel online bestellen

    Viele Familien nutzen heute Online-Anbieter für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Vorteil: Die Produkte werden regelmäßig nach Hause geliefert. Das spart Wege und entlastet Angehörige.

    Ein typischer Ablauf sieht so aus:

    • Antrag online ausfüllen
    • Pflegegrad und Pflegekasse angeben
    • Produktauswahl treffen
    • Anbieter reicht Antrag bei der Pflegekasse ein
    • nach Genehmigung erfolgt die regelmäßige Lieferung
    • Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse

    Wichtig ist, dass der Anbieter mit der jeweiligen Pflegekasse abrechnen darf und die gelieferten Produkte zum tatsächlichen Bedarf passen.

    Pflegehilfsmittel aus Apotheke oder Sanitätshaus

    In Achern und Umgebung können auch Apotheken oder Sanitätshäuser Ansprechpartner für Pflegehilfsmittel sein. Dort können Angehörige sich beraten lassen und Produkte direkt beziehen.

    Der Vorteil ist die persönliche Beratung vor Ort. Der Nachteil kann sein, dass die Produkte meist abgeholt werden müssen und nicht jede Apotheke oder jedes Sanitätshaus die direkte Abrechnung mit jeder Pflegekasse anbietet.

    Deshalb sollten Familien vorher fragen:

    • Gibt es einen Vertrag mit meiner Pflegekasse?
    • Welche Produkte sind verfügbar?
    • Wird direkt abgerechnet?
    • Muss ich etwas vorstrecken?
    • Kann die Zusammenstellung angepasst werden?

    Pflegehilfsmittel selbst kaufen und erstatten lassen

    In manchen Fällen können Pflegehilfsmittel auch selbst gekauft und anschließend bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung eingereicht werden. Dafür müssen Rechnungen und Belege gesammelt werden.

    Diese Variante kann praktisch sein, wenn kurzfristig Produkte benötigt werden oder wenn Angehörige bestimmte Produkte bevorzugen.

    Allerdings sollten Familien beachten:

    • Die Pflegekasse erstattet nur bis zum monatlichen Höchstbetrag.
    • Nicht jedes beliebige Produkt wird automatisch akzeptiert.
    • Belege müssen vollständig eingereicht werden.
    • Vorherige Genehmigung kann erforderlich sein.
    • Der Aufwand ist höher als bei direkter Abrechnung über einen Anbieter.

    Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln

    Dieser Unterschied ist wichtig, weil Pflegekasse und Krankenkasse unterschiedliche Zuständigkeiten haben.

    Pflegehilfsmittel

    Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege oder machen sie sicherer. Zuständig ist in der Regel die Pflegekasse. Ein ärztliches Rezept ist für viele Pflegehilfsmittel nicht notwendig, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Bedarf pflegerisch begründet ist.

    Hilfsmittel

    Hilfsmittel dienen häufig dem Ausgleich einer Behinderung oder einer medizinischen Behandlung. Zuständig ist meistens die Krankenkasse. Beispiele sind Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen oder ärztlich verordnete Inkontinenzprodukte.

    Doppelfunktionale Hilfsmittel

    Manche Produkte erfüllen beide Zwecke. Dann können Kranken- und Pflegekasse gemeinsam zuständig sein. Für Versicherte sollte dadurch kein Nachteil entstehen, aber die Antragstellung kann etwas komplexer sein.

    Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz

    Viele Familien verwechseln Bettschutzeinlagen und Inkontinenzversorgung. Hier ist die Unterscheidung wichtig.

    Bettschutzeinlagen können als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gelten, wenn sie dem Schutz des Bettes und der Hygiene in der häuslichen Pflege dienen.

    Inkontinenzprodukte wie Windeln, Pants oder Vorlagen sind dagegen häufig Hilfsmittel der Krankenkasse und benötigen oft eine ärztliche Verordnung.

    Wer unsicher ist, sollte mit Pflegekasse, Krankenkasse oder einem Sanitätshaus sprechen.

    Pflegehilfsmittel und ambulanter Pflegedienst

    Wenn ein ambulanter Pflegedienst beteiligt ist, können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch trotzdem relevant sein, wenn Angehörige oder private Pflegepersonen ebenfalls pflegen.

    Wichtig ist aber: Der Pflegedienst muss für seine eigenen Tätigkeiten die erforderlichen Arbeitsmittel selbst mitbringen. Die monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist nicht dazu gedacht, den Materialbedarf eines professionellen Pflegedienstes zu ersetzen.

    Vorteile von Pflegehilfsmitteln

    Pflegehilfsmittel können den Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige spürbar verbessern.

    Mehr Hygiene

    Desinfektionsmittel, Handschuhe und Schutzschürzen reduzieren Infektionsrisiken und schaffen mehr Sicherheit im Pflegealltag.

    Entlastung für Angehörige

    Gut organisierte Pflegehilfsmittel sparen Zeit, Wege und Unsicherheit.

    Besserer Schutz

    Pflegepersonen und Pflegebedürftige werden besser vor Keimen, Körperflüssigkeiten und Verunreinigungen geschützt.

    Mehr Komfort

    Bettschutzeinlagen, Lagerungshilfen oder technische Hilfsmittel können den Alltag angenehmer machen.

    Unterstützung der häuslichen Pflege

    Pflegehilfsmittel tragen dazu bei, dass Pflege zu Hause länger möglich bleibt.

    Häufige Fehler bei Pflegehilfsmitteln

    Viele Familien nutzen ihren Anspruch nicht oder machen unnötige Fehler bei der Beantragung.

    Typische Fehler sind:

    • Pflegehilfsmittel werden gar nicht beantragt
    • der Unterschied zwischen Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel ist unklar
    • es werden Produkte bestellt, die nicht zum Bedarf passen
    • Belege werden nicht gesammelt
    • die 42-Euro-Grenze wird falsch verstanden
    • Angehörige glauben, es sei eine Barauszahlung
    • technische Hilfsmittel werden zu spät beantragt
    • Änderungen im Pflegebedarf werden nicht gemeldet

    Besonders wichtig: Die 42 Euro monatlich sind keine freie Pauschale zur privaten Nutzung. Es geht um die Kostenübernahme für notwendige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

    Worauf Familien in Achern achten sollten

    Wer in Achern 77855 Pflegehilfsmittel beantragen möchte, sollte nicht nur schnell irgendeine Pflegebox wählen. Entscheidend ist, was im Alltag wirklich gebraucht wird.

    Sinnvolle Fragen vor der Auswahl:

    • Welche Pflegesituationen gibt es täglich?
    • Welche Produkte werden regelmäßig verbraucht?
    • Gibt es Allergien gegen Latex oder bestimmte Materialien?
    • Werden eher Handschuhe, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen benötigt?
    • Ist eine persönliche Beratung vor Ort sinnvoll?
    • Soll die Lieferung nach Hause erfolgen?
    • Kann die Produktauswahl monatlich angepasst werden?
    • Gibt es Bedarf an technischen Pflegehilfsmitteln?

    Pflegehilfsmittel sollten nicht theoretisch gut aussehen, sondern praktisch zum Pflegealltag passen.

    Pflegehilfsmittel in Baden-Württemberg: Frühzeitig organisieren

    In Baden-Württemberg werden viele pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt. Angehörige tragen dabei oft eine große Verantwortung. Pflegehilfsmittel sind kein Luxus, sondern ein praktischer Bestandteil einer sicheren häuslichen Pflege.

    Gerade am Anfang einer Pflegesituation denken Familien häufig zuerst an Pflegegeld, Pflegedienst oder Betreuung. Pflegehilfsmittel werden dagegen oft vergessen. Dabei können sie schon ab Pflegegrad 1 eine wichtige Entlastung sein.

    Deshalb ist es sinnvoll, den Anspruch frühzeitig zu prüfen.

    Hinweis zur Einordnung

    Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse, Sanitätshaus, Apotheke oder Pflegeberatung. Ob und welche Pflegehilfsmittel im Einzelfall übernommen werden, hängt vom Pflegegrad, vom tatsächlichen Bedarf, vom Wohn- und Pflegeumfeld sowie von den Vorgaben der zuständigen Kasse ab.

    Fazit: Pflegehilfsmittel in Achern erleichtern die häusliche Pflege

    Pflegehilfsmittel in Achern 77855 können pflegebedürftige Menschen und Angehörige im Alltag deutlich unterstützen. Sie verbessern Hygiene, Sicherheit und Organisation in der häuslichen Pflege.

    Besonders wichtig sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Masken und Schutzschürzen. Dafür übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 42 Euro monatlich.

    Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, sollte seinen Anspruch prüfen und die Versorgung passend zur eigenen Pflegesituation organisieren. Pflegehilfsmittel ersetzen keine Betreuung oder Pflege, aber sie machen den Pflegealltag sicherer und oft deutlich leichter.

    Beratung zur Betreuung zu Hause in Achern und Baden-Württemberg

    Wenn in Ihrer Familie Pflegebedarf besteht, geht es nicht nur um Pflegehilfsmittel. Auch Betreuung, Entlastung im Alltag, Organisation und Unterstützung zu Hause werden wichtig.

    Seniorenpflege Universal informiert Familien in Achern und Baden-Württemberg über Möglichkeiten der häuslichen Betreuung, alltagsnahe Unterstützung und passende Betreuungsmodelle.

    Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

    Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln in Achern

    Was sind Pflegehilfsmittel?

    Pflegehilfsmittel sind Produkte oder Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen unterstützen.

    Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

    Es gibt technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Masken und Schutzschürzen.

    Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

    Anspruch haben pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, wenn die Pflege zu Hause oder in einer vergleichbaren häuslichen Umgebung stattfindet und ein entsprechender Bedarf besteht.

    Wie viel zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel?

    Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich.

    Sind die 42 Euro eine Auszahlung?

    Nein. Es handelt sich nicht um frei verfügbares Bargeld, sondern um eine zweckgebundene Kostenübernahme oder Kostenerstattung für notwendige Pflegehilfsmittel.

    Kann man Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 bekommen?

    Ja, auch bei Pflegegrad 1 können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch möglich sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Wo kann man Pflegehilfsmittel in Achern beantragen?

    Der Antrag läuft über die Pflegekasse. Die Versorgung kann über zugelassene Online-Anbieter, Apotheken, Sanitätshäuser oder Kostenerstattung organisiert werden.

    Braucht man für Pflegehilfsmittel ein ärztliches Rezept?

    Für viele Pflegehilfsmittel ist kein ärztliches Rezept notwendig, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der pflegerische Bedarf besteht. Bei Hilfsmitteln der Krankenkasse kann dagegen eine ärztliche Verordnung erforderlich sein.

    Werden Pflegehilfsmittel vom Pflegegeld abgezogen?

    Nein, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden normalerweise nicht vom Pflegegeld abgezogen. Sie sind eine zusätzliche Leistung bei erfüllten Voraussetzungen.

    Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln?

    Pflegehilfsmittel dienen der häuslichen Pflege und werden meist über die Pflegekasse geregelt. Hilfsmittel dienen eher medizinischen Zwecken oder dem Ausgleich einer Behinderung und laufen häufig über die Krankenkasse.