Finanzierung & Zuschüsse

Pflegegrad 2: Wer Anspruch hat und welche Leistungen möglich sind

Pflegegrad 2: Wer Anspruch hat und welche Leistungen möglich sind

    Pflegegrad 2: Was Betroffene wissen sollten

    Wenn alltägliche Dinge zunehmend schwerfallen und Unterstützung nötig wird, kann Pflegegrad 2 in Betracht kommen. Er steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und eröffnet Zugang zu verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung.

    Dazu gehören zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Zuschüsse für Hilfsmittel. Welche Unterstützung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt davon ab, wie die Pflege organisiert wird und welche Einschränkungen im Alltag bestehen.

    Wann bekommt man Pflegegrad 2?

    Pflegegrad 2 wird anerkannt, wenn im Rahmen der Begutachtung 27 bis unter 47,5 Punkte erreicht werden. Bewertet wird dabei nicht nur, ob Hilfe gebraucht wird, sondern vor allem, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann.

    Der Antrag wird bei der Pflegeversicherung gestellt. Danach erfolgt eine Begutachtung, bei der verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt werden.

    Welche Bereiche werden geprüft?

    Bei der Einschätzung spielen mehrere Punkte eine Rolle:

    • Beweglichkeit im Alltag 
    • Orientierung und Kommunikation 
    • psychische Belastungen oder auffälliges Verhalten 
    • Selbstversorgung 
    • Umgang mit Krankheit und Therapie 
    • Organisation des Alltags und soziale Kontakte 

    Aus diesen Bereichen ergibt sich am Ende eine Gesamtbewertung.

    Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?

    Mit Pflegegrad 2 können bereits viele wichtige Leistungen genutzt werden. Die wichtigsten Beträge im Überblick:

    • Pflegegeld: 347 Euro monatlich 
    • Pflegesachleistungen: 796 Euro monatlich 
    • Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: 3.539 Euro jährlich 
    • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich 
    • Tages- oder Nachtpflege: 721 Euro monatlich 
    • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich 
    • Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich 
    • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme 
    • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich 
    • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): 40 € + Anleitung 
    • Vollstationäre Pflege im Heim: 805 Euro monatlich 

    Pflegegeld bei Pflegegrad 2

    Das Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 2 347 Euro im Monat. Es ist vor allem für Menschen gedacht, die zu Hause versorgt werden und deren Pflege privat organisiert ist, etwa durch Angehörige.

    Wichtig zu wissen: Wer Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 wahrnehmen. Bei Pflegegrad 2 ist das einmal pro Halbjahr erforderlich.

    Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

    Wer Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro monatlich erhalten. Diese Leistung eignet sich, wenn professionelle Hilfe im Alltag gebraucht wird.

    Wichtig: Pflegesachleistungen können ausschließlich für Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes verwendet werden.

    Oft wird die Pflege nicht ausschließlich von Angehörigen oder ausschließlich von einem Pflegedienst übernommen. In solchen Fällen ist eine Kombination beider Leistungen möglich.

    Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen (Kombinationsleistung)

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind keine zwei getrennten Budgets, sondern unterschiedliche Formen der Unterstützung durch die Pflegeversicherung.

    Beide Leistungen können nicht gleichzeitig in voller Höhe genutzt werden.

    Wenn sowohl ein Pflegedienst als auch private Unterstützung genutzt werden, spricht man von der Kombinationsleistung. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt – abhängig davon, wie viel der Pflegesachleistungen bereits in Anspruch genommen wurde.

    Beispiel:
    Wer monatlich 200 Euro von den 796 Euro Pflegesachleistungen nutzt, verwendet etwa 25,1 % des Budgets. Entsprechend wird das Pflegegeld um diesen Prozentsatz reduziert. In diesem Fall bleiben rund 74,9 % des Pflegegeldes übrig.

    Das Pflegegeld kann flexibel eingesetzt werden und wird häufig auch zur Mitfinanzierung zusätzlicher Unterstützung im Alltag genutzt, zum Beispiel durch Betreuungskräfte im häuslichen Umfeld.

    Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

    Pflegende Angehörige brauchen manchmal Entlastung, etwa bei Krankheit oder Urlaub. Dafür gibt es die Verhinderungspflege. Möglich sind bis zu 42 Tage oder 6 Wochen pro Kalenderjahr.

    Auch die Kurzzeitpflege kann wichtig sein, wenn vorübergehend eine stationäre Versorgung nötig wird. Für beide Leistungen zusammen steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege ist für bis zu 56 Tage beziehungsweise 8 Wochen pro Jahr möglich.

    Entlastungsbetrag und Haushaltshilfe

    Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro monatlich. Er kann genutzt werden, um zusätzliche Hilfe im Alltag zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel Betreuungsangebote, unterstützende Leistungen oder auch eine Haushaltshilfe.

    Gerade bei Pflegegrad 2 kann das eine spürbare Entlastung sein, wenn Einkaufen, Putzen oder andere Haushaltsaufgaben nicht mehr gut allein gelingen.

    Tagespflege und Nachtpflege

    Für Tagespflege oder Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 2 721 Euro monatlich zur Verfügung. Diese Angebote sind hilfreich, wenn pflegende Angehörige tagsüber oder nachts Unterstützung brauchen und die pflegebedürftige Person zeitweise in einer Einrichtung betreut wird.

    Hilfsmittel und Hausnotruf

    Auch Hilfsmittel können den Alltag deutlich erleichtern. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch sind bis zu 42 Euro monatlich möglich. Darüber hinaus können technische Pflegehilfsmittel infrage kommen.

    Ein Hausnotruf wird unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 25,50 Euro monatlich bezuschusst. Das ist besonders relevant für Menschen, die allein leben und in einer Notsituation schnell Hilfe brauchen könnten.

    Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

    Wenn die Wohnung nicht mehr gut zur Pflegesituation passt, kann eine Anpassung sinnvoll sein. Die Pflegeversicherung zahlt dafür bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.

    Das kann zum Beispiel für Haltegriffe, einen Badumbau oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Selbstständigkeit genutzt werden.

    Pflegeheim und stationäre Versorgung

    Ist die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich, kann eine vollstationäre Unterbringung nötig werden. Für die stationäre Pflege im Heim gibt es bei Pflegegrad 2 805 Euro monatlich.

    Pflegegrad 2 im Alltag: ein typisches Beispiel

    Pflegegrad 2 kommt häufig dann infrage, wenn eine Person noch nicht in allen Bereichen umfassend auf Hilfe angewiesen ist, aber im Alltag bereits deutliche Unterstützung braucht.

    Ein typischer Fall wäre jemand, der wegen einer Erkrankung regelmäßig an Medikamente erinnert werden muss, Arzttermine nicht mehr allein organisieren kann, im Alltag schneller überfordert ist und bei Veränderungen Schwierigkeiten hat. In einer solchen Situation kann die Begutachtung zu einem Ergebnis führen, das im Bereich von 27 bis unter 47,5 Punkten liegt.

    Ist Pflegegrad 2 dasselbe wie Pflegestufe 2?

    Nein, das lässt sich nicht direkt gleichsetzen. Das heutige System bewertet Pflegebedürftigkeit anders als das frühere Modell. Deshalb entspricht die frühere Pflegestufe 2 heute oft eher einem höheren Pflegegrad.

    Fazit

    Pflegegrad 2 ist für Menschen gedacht, die in ihrem Alltag bereits deutlich eingeschränkt sind und regelmäßig Unterstützung brauchen. Besonders relevant sind dabei das Pflegegeld von 347 Euro monatlich, Pflegesachleistungen von 796 Euro, der Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie zusätzliche Leistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Hausnotruf und Wohnraumanpassung.

    Wer vermutet, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte möglichst früh einen Antrag stellen und sich gut auf die Begutachtung vorbereiten.