Finanzierung & Zuschüsse

Pflegegrad 1: Leistungen, Geld & Voraussetzungen (2026)

Pflegegrad 1: Leistungen, Geld & Voraussetzungen (2026)

    Pflegegrad 1 ist der Einstieg in das System der Pflegeversicherung. Er wird vergeben, wenn eine Person im Alltag leicht eingeschränkt ist, also noch vieles selbst erledigen kann – aber in bestimmten Bereichen regelmäßig Unterstützung benötigt. Auch wenn es kein Pflegegeld gibt, lohnt sich der Pflegegrad oft, weil mehrere wichtige Leistungen unabhängig vom Schweregrad verfügbar sind.

    In diesem Ratgeber erfährst du, wann Pflegegrad 1 anerkannt wird, wie die Begutachtung (NBA) funktioniert und welche Leistungen du konkret nutzen kannst.

    Was bedeutet Pflegegrad 1?

    Pflegegrad 1 liegt vor, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird. Grundlage ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder andere Gutachterstellen (bei privat Versicherten). Entscheidend ist nicht „wie viele Minuten Pflege“ anfallen, sondern wie selbstständig eine Person in wichtigen Lebensbereichen ist.

    Punktebereich für Pflegegrad 1

    Für pflegegrad 1 wird typischerweise ein Ergebnis von 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungssystem erreicht.

    Voraussetzungen: Wer bekommt Pflegegrad 1?

    Pflegegrad 1 kann erhalten, wer im Alltag merklich eingeschränkt ist, z. B. durch:

    • nachlassende Mobilität (Treppen, Transfers, Gleichgewicht)
    • erste Einschränkungen bei Körperpflege oder Ankleiden
    • kognitive Probleme (Orientierung, Planung, Kommunikation)
    • psychische Belastungen (Ängste, Unruhe, problematische Verhaltensweisen)
    • erhöhter Unterstützungsbedarf bei Therapie/Medikation

    Wichtig: Es geht nicht um eine Diagnose allein, sondern um Auswirkungen im Alltag.

    Pflegegrad 1 beantragen: So läuft der Antrag ab

    1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
      Ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben reicht meist als Start.
    2. Termin zur Begutachtung
      Ein Gutachter bewertet die Selbstständigkeit anhand des NBA.
    3. Bescheid der Pflegekasse
      Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über den Pflegegrad.

    Tipp: Pflegetagebuch nutzen

    Ein Pflegetagebuch hilft, typische Situationen zu dokumentieren: Was klappt allein? Wo braucht man Hilfe? Wie oft? Das verbessert die Chancen auf eine faire Einstufung.

    NBA-Begutachtung: Welche Bereiche zählen?

    Die Bewertung erfolgt in mehreren Modulen. Typische Themenfelder sind:

    1. Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen, Treppen)
    2. Kognitive/kommunikative Fähigkeiten (Orientierung, Verstehen, Entscheidungen)
    3. Verhalten und psychische Problemlagen (z. B. Ängste, Unruhe)
    4. Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen)
    5. Umgang mit Krankheit/Therapie (Medikamente, Verbände, Arzttermine)
    6. Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (Tagesstruktur, Kontakte, Aktivitäten)

    Jedes Modul enthält mehrere Kriterien, daraus entsteht eine Punktzahl, die am Ende gewichtet zur Gesamtpunktzahl führt.

    Leistungen bei Pflegegrad 1: Was steht dir zu?

    Auch mit pflegegrad 1 gibt es mehrere relevante Ansprüche. Der Fokus liegt auf Entlastung, Hilfsmitteln und Wohnumfeld-Verbesserung.

    Überblick: Leistungen bei Pflegegrad 1

    Kein Anspruch auf:

    • Pflegegeld
    • Pflegesachleistungen (klassische ambulante Pflegedienst-Leistungen als Sachleistung)
    • Verhinderungspflege
    • Kurzzeitpflege
    • Tages- und Nachtpflege

    Typische Ansprüche mit Pflegegrad 1:

    • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
    • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € pro Monat
    • Technische Pflegehilfsmittel: möglich
    • Hausnotruf: Zuschuss bis zu 25,50 € pro Monat (unter Bedingungen)
    • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme
    • Beratung & Pflegekurse: möglich
    • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 40 € pro Monat (je nach Zulassung)
    • Wohngruppenzuschuss: 224 € pro Monat (bei passenden Voraussetzungen)
    • Vollstationär im Heim: Zuschuss 131 € pro Monat (Rest privat)

    Hinweis: Die genauen Voraussetzungen und die Anerkennung einzelner Posten hängen von Kasse, Anbieter und Einzelfall ab.

    Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1: 131 € monatlich sinnvoll nutzen

    Der Entlastungsbetrag ist oft die wichtigste Leistung bei pflegegrad 1. Er kann verwendet werden, um Unterstützung im Alltag zu finanzieren – etwa durch:

    • anerkannte Alltagsbegleitung
    • Betreuungsangebote
    • Hilfe im Haushalt (wenn als Angebot nach Landesrecht anerkannt)
    • bestimmte Leistungen im Umfeld ambulanter Pflege/Betreuung (abhängig von regionaler Anerkennung)

    Praxis-Tipp: Frage deine Pflegekasse nach anerkannten Anbietern in deinem Bundesland, damit die Abrechnung reibungslos klappt.

    Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € monatlich (Verbrauch)

    Mit pflegegrad 1 kannst du Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten, z. B.:

    • Einmalhandschuhe
    • Desinfektionsmittel
    • Bettschutzeinlagen
    • Mundschutz/Schutzschürzen (je nach Bedarf/Regelung)

    Viele Kassen ermöglichen eine monatliche Pauschale bis zum jeweiligen Höchstbetrag und akzeptieren auch Box-Lösungen – wichtig ist, dass die Abrechnung korrekt über die Pflegekasse läuft.

    Technische Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel: Wo ist der Unterschied?

    • Hilfsmittel (z. B. Rollator) sind meist Leistung der Krankenversicherung und brauchen oft ein ärztliches Rezept.
    • Pflegehilfsmittel (technisch oder Verbrauch) beziehen sich stärker auf die Pflegesituation und setzen einen Pflegegrad voraus.

    Wenn du unsicher bist: Erst bei der Kasse nachfragen, ob es über Pflege- oder Krankenversicherung läuft.

    Hausnotruf bei Pflegegrad 1: Wann gibt es Zuschuss?

    Ein Zuschuss für den Hausnotruf ist häufig möglich, wenn z. B.:

    • die Person allein lebt (oder längere Zeiten allein ist)
    • im Notfall Hilfe nicht zuverlässig per Telefon organisiert werden kann
    • ein anerkannter Anbieter genutzt wird

    Der Zuschuss ist in der Praxis oft als monatlicher Fixbetrag geregelt (bis zur entsprechenden Obergrenze).

    Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme

    Mit pflegegrad 1 kann die Pflegekasse Maßnahmen fördern, die das Wohnumfeld sicherer machen, z. B.:

    • Badumbau (z. B. bodengleiche Dusche)
    • Haltegriffe, rutschhemmende Anpassungen
    • Türverbreiterungen, Schwellenabbau
    • Treppenhilfen (je nach Einzelfall)

    Wichtig: Maßnahmen vorher mit der Pflegekasse abstimmen, damit die Förderung nicht an Formalien scheitert.

    Stationäre Pflege im Heim bei Pflegegrad 1

    Pflegegrad 1 ist grundsätzlich für Menschen gedacht, die überwiegend selbstständig sind. Wenn dennoch eine stationäre Unterbringung gewählt wird, ist der Zuschuss in der Regel deutlich geringer als bei höheren Pflegegraden – der Eigenanteil bleibt hoch.

    Pflegegrad 1: Widerspruch einlegen, wenn die Einstufung nicht passt

    Wenn du den Eindruck hast, dass die Einschränkungen im Alltag im Gutachten nicht richtig erfasst wurden, kannst du Widerspruch einlegen. Sinnvoll ist das besonders, wenn:

    • wichtige Probleme im Alltag übersehen wurden
    • Aussagen falsch dokumentiert sind
    • sich der Zustand schnell verschlechtert hat
    • Belege/Arztberichte die Einschränkungen stützen

    Tipp: Widerspruch gut begründen, ggf. mit Pflegetagebuch und ärztlichen Unterlagen ergänzen.

    Fallbeispiel: Typische Situation bei Pflegegrad 1

    Eine Person hat Arthrose und fühlt sich beim Treppensteigen unsicher. Morgens ist das Aufstehen schwierig, und beim Anziehen oder Waschen werden bestimmte Bewegungen schmerzhaft. Zusätzlich entstehen Ängste, allein rauszugehen. In der Begutachtung ergeben sich in mehreren Modulen leichte bis mittlere Einschränkungen – insgesamt genug Punkte, um pflegegrad 1 zu erreichen.

    Häufige Fragen zu Pflegegrad 1 (FAQ)

    Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

    Direktes Pflegegeld gibt es nicht. Der wichtigste monatliche Betrag ist meist der Entlastungsbetrag (131 €).

    Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

    Nein. Pflegegeld beginnt in der Regel erst ab Pflegegrad 2.

    Kann man mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe bezahlen?

    Oft ja – wenn die Haushaltshilfe als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag abgerechnet werden kann (regional unterschiedlich).

    Welche Leistungen sind unabhängig vom Pflegegrad besonders wichtig?

    Häufig zählen dazu der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel (Verbrauch), Hausnotruf-Zuschuss und Wohnraumanpassung – je nach Voraussetzungen.

    Ist Pflegegrad 1 das gleiche wie die frühere Pflegestufe 1?

    Nein. Die Systeme sind nicht 1:1 vergleichbar, weil heute die Selbstständigkeit im Vordergrund steht.